Unfallgutachten

Unsere qualifizierten Kfz-Sachverständigen sind neutrale Schiedsrichter, die im Spiel aller Interessengruppen agieren. Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient zur Feststellung des unfallbedingt eingetretenen Schadens. Es hat ein sowohl schadensfeststellenden, wie auch beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden berücksichtigt der Kfz-Sachverständige die vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen Bestimmungen, sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung. Unsere Sachverständigen sind neutral und unabhängig.

Kontakt Schadensgutachter Herr Sven Horakh 0172 – 400 33 08

Wertermittlung von Fahrzeugen

Das neutrale Wertgutachten umfasst eine Dokumentation des „IST-Zustandes“ des Fahrzeuges, samt Zubehör, Sonderausstattungen, aller getätigten Investitionen, sowie eine Erfassung der Schäden und Mängel, die über den üblichen Verschleiß hinausgehen.