"die Prüfer GmbH" Kfz-Sachverständige

GTÜ Vertragspartner

Unsere Amtlichen Leistungen

Hauptuntersuchungen & Eintragungen 


- Amtliche Verkehrssicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO ( HU am PKW, Motorrad und Anhänger, Zugmaschinen)

Wir als Prüfingenieure sind bemüht Ihre Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und bringen bei einem positiven Ergebnis eine neue Plakette an Ihrem Fahrzeug an.


- Abgasuntersuchungen nach § 47 StVZO ( Untersuchungen des Motormangement-/Abgasreinigungssythem-UMA ) 

Für ein ruhiges "Umwelt-Gewissen" gehört auch die Untersuchung der Abgaswerte zur HU dazu.

Wichtige Unterlagen die mitzubringen sind für eine HU:

  • Fahrzeugschein
  • ABE´s oder andere Gutachten bei Änderungen am Kfz


- Anbauabnahme nach §19(3) StVZO , §19(2) StVZO und nach §21 StVZO

  • §19(3) - sämtliche Veränderungen am Fahrzeug nach §19(3) müssen vorgeführt werden. Dieses wird dann durch den Prüfingenieur abgenommen und "Eingetragen". Dies kann sein, die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen sowie auch die Veränderung am Fahrwerk. Ob es sich um eine Änderung nach §19(3) handelt oder um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), steht in den Unterlagen zu den Teilen der Veränderung.
  • 19(2) Einzelabnahme für Anbauteile - bei Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile wie Reifen oder Felgen, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind nach §19(3) muss ein gesondertes Gutachten erstellt werden. 
  • §21 Vollgutachten - zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge von außerhalb der EU, wie beispielsweise aus den USA oder auch zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren.


- H-Kennzeichungen nach §23 StVZO

Die Oldtimerbegutachtung für Fahrzeuge ab dem 30. Zulassungsjahr, umfasst eine ganz normale Hauptuntersuchung sowie die Begutachtung der Pflege und Erhaltungszustandes des gesamten Fahrzeuges. Innen sowie außen. Die Originalität spielt dabei eine entscheidende Rolle. Wenn dies alles zu einem positiven Ergebnisses führt, erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten. 


- Prüfung nach BOKraft für Taxen und Mietwagen nach §§41, 42(1)

Taxen, Mietwagen und Fahrzeuge zur Personenbeförderung, müssen jährlich zur Hauptuntersuchung. Dies Regelt die Bestimmung der BOKraft (Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr) 

                                                                                                

 





 

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