Hauptuntersuchungen und Eintragungen

Amtliche Verkehrssicherheitsprüfungen nach §29 StVZO
(HU am PKW, Motorrad, Anhänger und Zugmaschinen)

Wir als Prüfingenieure sind bemüht Ihre Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und bringen bei einem positiven Ergebnis eine neue Plakette an Ihrem Fahrzeug an.

Abgasuntersuchungen nach §47 StVZO
(Untersuchungen des Motormanagement- / Abgasreinigungs-System UMA)

Für ein ruhiges „Umwelt-Gewissen“ gehört auch die Untersuchung der Abgaswerte zur HU dazu.

Wichtige Unterlagen die für eine HU vorgelegt werden müssen:

  • der Fahrzeugschein
  • ABE´s oder andere Gutachten bei Änderungen am Kraftfahrzeug

Eintragungen

§19(3)

– sämtliche Veränderungen am Fahrzeug nach §19(3) müssen vorgeführt werden.
Dieses wird dann durch den Prüfingenieur abgenommen und eingetragen. Dieses kann zum Beispiel sein, die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, sowie auch die Veränderung am Fahrwerk. Ob es sich um eine Änderung nach §19(3) handelt, oder um eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), steht in den Unterlagen zu den Teilen der Veränderung.

§19(2)

– Einzelabnahme für Anbauteile bei Fahrzeugveränderungen, wie zum Beispiel durch Fahrzeugteile wie Reifen oder Felgen, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind. Hierfür muss nach §19(3) ein gesondertes Gutachten erstellt werden.

§21

– Vollgutachten – Zur Zulassung von bereits im Verkehr befindlicher Importfahrzeuge außerhalb der EU, wie zum Beispiel aus den USA oder auch zur Wiederzulassung von Fahrzeugen, die ohne Fahrzeugdokumente länger als sieben Jahre stillgelegt waren.

H-Kennzeichen nach §23 StVZO

Die Oldtimerbegutachtung für Fahrzeuge ab dem 30. Zulassungsjahr, umfasst eine ganz normale Hauptuntersuchung sowie die Begutachtung der Pflege und des Erhaltungszustandes des gesamten Fahrzeuges, innen sowie außen. Die Originalität spielt dabei eine entscheidende Rolle. Wenn dieses alles zu einem positiven Ergebnis führt, erhält der Halter finanzielle Vorteile durch verminderte Unterhaltskosten.

Prüfung nach BO-Kraft für Taxen und Mietwagen nach §41, 42(1)

Taxen, Mietwagen und Fahrzeuge zur Personenbeförderung müssen jährlich zur Hauptuntersuchung. Dieses regelt die Bestimmung der BO-Kraft.

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